Sportversicherungskasse des Schweizerischen Turnverbandes
Alle aktiv turnenden Mitglieder des DTV und TV Seen sind Mitglied beim STV und profitieren mit der SVK von einer einzigartigen, genossenschaftlich strukturierten Dienstleistung. Sie will Mitgliedern, die bei einer im STV betriebenen Aktivität verunfallen, so rasch als möglich finanziell wie auch beratend Hilfe leisten.
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Kurzübersicht der Versicherungsleistungen gem Reglement SVK:
Max. Betrag | |||
Heilungskosten | In Ergänzung zu Drittversicherungen (Spitalbehandlung allgemeine Abteilung). Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalte, exkl. Verpflegungskostenabzüge. | CHF | 30'000 |
Zahnschaden | In Ergänzung zu Drittversicherungen. Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalte. | CHF | 8'000 |
Todesfall | Versicherungssumme CHF40'000.- Begünstigte und deren Anteil an der Versicherungssumme gem. Reglement. | CHF | 40'000 |
Invaldität | Versicherungssumme CHF 50'000 mit progressiver Entschädigung gem. Reglement. | CHF | 50'000 |
Brillenschaden/Verlust Kontaktlinsen |
Pro Fall an Reparatur bzw. Neuanschaffung bis CHF 700: Übernahme zu 100% ab CHF 701 bis CHF 1'300: Übernahme zu 50% Sonnenbrillen ohne Sehkorrektur sowie Brillenclips sind nicht versichert. |
CHF | 1'000 |
Haftpflicht | Personen- und Sachschäden | CHF | 20 Mio. |